von Akkon Hochschule
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Erklärung zur Kündigung von Prof Dr. Kenan Engin

Die an verschiedenen Stellen verbreiteten Veröffentlichungen und Mutmaßungen zu den vermeintlichen Gründen einer Kündigung von Herrn Prof. Dr. Engin durch die Leitung der Hochschule sind nicht zutreffend. Richtig ist vielmehr, dass die Hochschulleitung über einen längeren Zeitraum mehrere Gespräche mit Herrn Prof. Dr. Engin geführt hat, um die Qualität der Lehre im von ihm geleiteten Studiengang "Soziale Arbeit" sicherzustellen.

Unabhängig davon haben sich Sachverhalte ergeben, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unausweichlich gemacht haben. Dabei handelt es sich um grobe Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten.

Wegen des hierzu laufenden arbeitsgerichtlichen Verfahrens sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Herrn Prof. Dr. Engin dürfen wir jedoch nicht weiter auf die Details der Begründung eingehen.

Wir stellen allerdings ausdrücklich klar, dass die öffentlich erhobenen Vorwürfe gegen die Hochschule jeder Grundlage entbehren.

Derzeit wird mit einer öffentlichen Kampagne gegen die Hochschule versucht, mutmaßlich Einfluss auf das laufende arbeitsgerichtliche Verfahren zu nehmen. Diese basiert auf zum Teil inhaltlich falschen Darstellungen.

Von verschiedenen Organisationen und Personen werden Vorwürfe und Mutmaßungen zum Teil unreflektiert wiederholt. Die Akkon Hochschule hat deshalb juristische Schritte gegen verschiedene Organisationen eingeleitet, die unwahre Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit der Kündigung von Herrn Prof. Dr. Engin verbreiten.

Als Akkon Hochschule für Humanwissenschaften setzen wir uns aufgrund unserer humanwissenschaftlichen Ausrichtung und unseres Leitbildes für die Werte der Weltoffenheit und der Chancengleichheit aller Menschen ein - unabhängig von ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrem Alter oder einer möglichen Behinderung.

Um dies sicherzustellen, existieren hierfür bereits seit längerem hochschulinterne Richtlinien und nicht weisungsgebundene Strukturen. Zusätzlich haben wir die auf Compliance-Fragen spezialisierte Kanzlei Redeker Sellner Dahs mit einer unabhängigen Evaluierung beauftragt.

Die Hochschulleitung der Akkon Hochschule für Humanwissenschaften

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