FAQ
Folgende allgemeine Zulassungsvoraussetzungen gibt es an der Akkon Hochschule:
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
oder
- eine mindestens 2-jährige abgeschlossene für den angestrebten Studiengang einschlägige Berufsausbildung und im erlernten Beruf mindestens 3 Jahre Vollzeittätigkeit
(Berufliche Qualifikation laut Berliner Hochschulgesetz §11)
Die zusätzlichen spezifischen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie jeweils bei den Studiengängen.
Nein, da die Präsensphasen ein bis zwei Mal monatlich in Blöcken von ca. drei bis fünf Tagen stattfinden. Die Präsenzseiten für die einzelnen Studiengänge finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite.
Das Alumni-Programm befindet sich gerade im Aufbau und wird voraussichtlich im kommenden Jahr aktiv werden.
Die Hochschule unterstützt das soziale Engagement der Studierenden und Mitarbeitenden, z. B. durch Übernahme der Versicherungskosten und unterstützt selbst diverse Aktivitäten, z. B. jährlich die Kälte Hilfe der Johanniter.
Die Studierenden haben die Möglichkeit, die sogenannte Studierendenvertretung zu wählen. Diese vertritt die Interessen der Studierendenschaft in allen hochschulrelevanten Gremien.
Nach Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen werden diese auf Erfüllung der Hochschulzugangsberechtigung geprüft. Sofern Sie über eine entsprechende Hochschulzulassungsberechtigung verfügen, erhalten Sie den Studienvertrag inkl. aller Anlagen in zweifacher Ausfertigung mit der Bitte um Unterschrift. Anschließend senden Sie uns die unterschriebenen Verträge inkl. ggf. fehlender Unterlagen zurück. Seitens der Hochschule erfolgt dann nochmals eine abschließende Prüfung Ihrer Unterlagen und bei positiver Entscheidung erhalten Sie dann den von der Hochschule unterschriebenen Studienvertrag zurück. Damit ist der Vertrag rechtskräftig und Sie sind zum 01.10. des jeweiligen Jahres immatrikuliert. Die Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie dann ab dem 01.10. über unsere Hochschulsoftware.
Eine vorläufige Immatrikulationsbescheinung (z.B. für einen Studienkredit) können Sie beim Prüfungsamt beantragen.
Die Exmatrikulation kann unabhängig von einer Kündigung des Studienvertrages jeweils ab sofort oder zum jeweiligen Semesterende erfolgen. Die Kündigung des Vertrages sollte gleichzeitig erfolgen, bitte beachten Sie dazu die Kündigungsfristen in ihrem Vertrag. Sofern Sie sich sofort exmatrikulieren lassen, verlieren Sie sofort den offiziellen Status „Student/ Studentin“, damit sind sie auch nicht weiter als Studierender in der Krankenversicherung. Die Studiengebühren sind unabhängig von einer Exmatrikulation bis zum Ende des Studienvertrages zu entrichten.
Die Kündigungsfristen sind in Ihrem Studienvertrag geregelt.
Nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz sind alle Studiengänge als Bildungsurlaub anerkannt.
Diese werden unterstützt durch unsere Hochschulsoftware CampusWeb, z. B. mit Literatur, Arbeitsaufträgen, virtuelles Klassenzimmer.
Im Rahmen eines Vollzeitstudiums empfehlen wir maximal eine Tätigkeit auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung bzw. in Form von Studenten- und Aushilfsjobs.
Wir bieten Ihnen im Studienbereich Pädagogik und Soziales das Programm Pädagogik und Erwachsenenbildung in der Gesundheitswirtschaft M.A. an. Weitere Master-Programme sind in Planung unter anderem Erweiterte Klinische Pflege/Advanced Nurse Practice M.Sc. (ab 2022), Management im Gesundheitswesen M.A. sowieRisiko-, Konflikt- und Krisenkommunikation M.A. (ab 2021).
Studierende, die in einem Unternehmen ein Praktikum absolvieren, sind grundsätzlich über den Unfallversicherungsträger des Unternehmens versichert. Das sind bei privaten Unternehmen die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt oder um eines, das in der Studienordnung vorgeschrieben ist. Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Tag an - unabhängig davon, wie lange das Praktikum dauert oder ob eine Bezahlung erfolgt. Eine Übersicht über die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (wie z.B. die Unfallkasse Berlin) und die Berufsgenossenschaften finden Sie auf den Seiten der DGUV. Bei Tätigkeiten oder Praktika in einem Unternehmen im Ausland besteht in der Regel kein Schutz über die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland.
In den Studiengängen Management in der Gefahrenabwehr, Erweiterte Klinische Pflege, Pädagogik im Gesundheitswesen und Internationale Not- und Katastrophenhilfe ist jeweils ein Fachpraktikum vorgesehen. Dem jeweiligen Modulhandbuch ist der konkrete Umfang zu entnehmen. Das Praktikum wird selbstständig vom Studierenden organisiert. Behilflich ist bei Bedarf jeweils die Studiengangsleitung.
Leistungen aus vorhergehenden Studiengängen oder aus einer Ausbildung werden anerkannt, wenn die Inhalte mit den Inhalten der Module des Studienganges übereinstimmen. Ein Antrag auf Anerkennung von erbrachten Prüfungsleistungen/Ausbildungsinhalten ist nach der Immatrikulation beim Prüfungsamt zu beantragen.
Die Entscheidung, welche Leistungen anerkannt werden, trifft die Prüfungskommission. Die Studiendauer kann sich dadurch im Einzelfall verkürzen. Die angerechneten Module müssen nicht besucht werden.
Seit dem Wintersemester 2017/2018 gibt es keine generelle Anwesenheitspflicht. Für einzelne Lehrveranstaltungen können jedoch die Professoren/innen bzw. die Lehrbeauftragten eine Anwesenheitspflicht einfordern. Diese sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge bzw. im Modulhandbuch geregelt.
Die Präsenzzeiten stehen in der Regel mindestens ein Semester im Voraus fest.
Alle Studiengänge werden in blockweisen Präsenzphasen gelehrt. Diese finden ein bis zwei Mal monatlich an ca. zwei bis fünf Tagen statt.
Ein Vollzeitstudium umfasst eine Arbeitsbelastung von ca. 40 Stunden wöchentlich. Diese Zeit beinhaltet sowohl den Besuch der Lehrverantaltungen als auch die Selbstlernphasen.
Ein berufsbegleitendes Studium kann parallel zum Beruf absolviert werden. Dabei ist die Arbeitsbelastung pro Semester deutlich geringer und die Studiendauer im Vergleich zum Vollzeitstudium länger.
Ein ausbildungsbegleitendes Studium findet parallel zur Ausbildung statt und sieht bis zum Abschluss der Ausbildung eine deutlich geringere Arbeitsbelastung pro Semester im Vergleich zum Vollzeitstudium vor.
Das Studium an der Akkon-Hochschule ist ein Präsenzstudium, welches in Präsenzphasen absolviert wird. D. h. etwa 1/3 des gesamten Arbeitsaufwandes wird an der Hochschule absolviert. Die weiteren ca. 2/3 finden im Selbststudium statt. Ein Semester umfasst bei einem Vollzeitstudium max. 30 CP (Credit Points). Dies entspricht in etwa einer Arbeitsbelastung von ca. 950h pro Semester. Je nach Studienform variiert diese Arbeitsbelastung und liegt bei einem ausbildungs- und berufsbegleitenden Studium unter den 30 CP.
Im Rahmen der Regelstudienzeit fallen keine weiteren Gebühren an. Sofern als Prüfungsleistung nach der Regelstudienzeit lediglich noch die Bachelor-Arbeit aussteht, fallen für Sie keine weiteren Gebühren mehr an. Sollten jedoch noch weitere Prüfungsleistungen ausstehen, fällt pro zusätzlichem Semester über der Regelstudienzeit eine Verwaltungsgebühr von derzeit 300 Euro an.
Für die Abschlussarbeit wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 300 Euro.
Ja – sofern Sie die Studiengebühr für 12 Monate im Voraus zahlen, erlassen wir Ihnen 2% des Gesamtpreises. Zahlen Sie die gesamte Studiengebühr vor Studienbeginn, gewähren wir einen Nachlass von 3% des Gesamtpreises. Sofern Sie vorzeitig den Studienvertrag kündigen, werden die bereits entrichteten Studiengebühren ab dem Zeitpunkt des Vertragsende zurückerstattet.
Nein – Das Studium hat einen Gesamtpreis, welcher durch die Anzahl der zu studierenden Monate dividiert wird. Daher bleibt der Gesamtpreis unabhängig von der Studienform gleich. Je nach Studienform verringert bzw. erhöht sich aber die monatliche Rate der Studiengebühren.
Ja – da das Studium einen Gesamtpreis hat, welcher durch die Anzahl der zu studierenden Monate dividiert wird, sind die monatlichen Raten der Studiengebühren auch in den Phasen des Selbststudiums und den präsenzfreien Zeit zu bezahlen.
Die aktuellen Studiengebühren entnehmen Sie bitte der jeweiligen Studiengangsseite.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen zu Ihrer Bewerbung ein:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift und einem Lichtbild (digital)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Nachweis im Original des qualifizierenden Schulabschlusses oder Nachweis im Original über die bisherige Berufsausbildung sowie Nachweis im Original über die Dauer der Berufsausübung (Beglaubigungen werden ebenfalls akzeptiert)
- Ggf. Nachweis im Original über einen Ausbildungsplatz bei einem unserer Kooperationspartner (Beglaubigungen werden ebenfalls akzeptiert)
- Ggf. Exmatrikulationsnachweis, sofern Sie bereits an einer Hochschule studiert haben
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Für den Studiengang Internationale Not- und Katastrophenhilfe: Motivationsschreiben
- Für den Studiengang Erweiterte Klinische Pflege: Arbeitgeberbescheinigungen
Eine abgeschlossene fachlich relevante Beraufsausbildung wird für die Studiengänge
- Erweiterte Klinische Pflege,
- Gesundheits- und Pflegemanagement,
- Management in der Gefahrenabwehr,
- Pflegewissenschaft: Versorgung und Qualität,
- Pädagogik im Gesundheitswesen,
- Onkologische Pflege sowie
- Psychosomatische und psychiatrische Pflege
benötigt. Die releventen Berufsausbildungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Studiengangsseite.
Ein Ausbildungsinstitut kann sich mit unserer Hochschule hierzu in Verbindung setzten. In Gesprächen sind dann die Bedingungen und genauen Voraussetzungen zu klären.
Die Ausbildung kann auch außerhalb Berlins absolviert werden, sofern zwischen der Berufsfachschule und der Hochschule eine Kooperation besteht. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Studienberatung.
Sie können sich zunächst auch ohne einen Ausbildungsplatz für ein ausbildungsbegleitendes Studium an unserer Hochschule bewerben. Eine Zulassung zum Studium und die Immatrikulation erfolgt jedoch erst, nachdem alle erforderlichen Unterlagen im Original in der Hochschule eingegangen sind, d.h. auch ein entsprechender Ausbildungsvertrag vorliegt.
Die Vergabe der Ausbildungsplätze erfolgt unabhängig von der Hochschule und ist eigenständig durch die Bewerberinnen und Bewerber zu organisieren. Gern informieren wir Sie in einem individuellen Beratungsgespräch über unsere Kooperationspartner und untersützen Sie bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Studienberatung.
Grundsätzlich können Sie sich jederzeit an der Akkon Hochschule für ein Studium bewerben. Die Einschreibefrist für das jeweilige Wintersemester endet am 15. September.
Sofern freie Studienplätze vorhanden sind, ist der Studienbeginn bis zur 1. Präsenzphase in allen Studiengängen möglich. Pro Studiengangsgruppe nehmen wir ca. 30 - 35 Studierende an. Deswegen empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig zu bewerben.
Bereits absolvierte Praktika haben keine Auswirkung auf das Bewerbungsverfahren. Eine Ausnahme ist der Studiengang Internationale Not- und Katastrophenhilfe, in diesem Studiengang sind insbesondere Praktika etc. mit Auslandserfahrung von Vorteil und ein Kriterium im Auswahlverfahren.
Auslandserfahrung oder Praktika im Ausland sind keine Zulassungsvoraussetzung. Im Studiengang Internationale Not- und Katastrophenhilfe empfiehlt sich Auslandserfahrung und ist ein Auswahlkriterium.
Zum Studium werden ausschließlich Bewerberinnen und Bewerber aus folgenden Gesundheitsfachberufen zugelassen: Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement - Altenpflegerinnen und Altenpfleger - Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerinnen - Kinderkrankenpflegerinnen und Kinderkrankenpfleger Studiengang Gesundheitspädagogik - Altenpflegerinnen und Altenpfleger - Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerinnen - Kinderkrankenpflegerinnen und Kinderkrankenpfleger - Hebammen und Geburtshelfer - Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen Studiengang Emergency Practitioner - Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen - Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen unter der Voraussetzung die Qualifikation zum Notfallsanitäter/ zur Notfallsanitäterin während des Studiums nachzuweisen
Dieses Schreiben ist nur für den Studiengang Internationale Not- und Katastrophenhilfe erforderlich. Das Motivationsschreiben sollte max. 2 A4 Seiten umfassen und auf folgende Punkte eingehen: • Beschreibung der Erfahrungen und Fähigkeiten, die in den Studiengang eingebracht werden können • Darstellung des Interesses an dem Studiengang • Beschreibung der mittel- und langfristigen beruflichen Zielvorstellungen
An der Akkon Hochschule gibt es keinen NC (Zulassungsbeschränkung aufgrund eines bestimmten Notendurchschnittes). Für den Studiengang Internationale Not- und Katastrophenhilfe ist ein Motivationsschreiben erforderlich, welches u. a. bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt wird.
Pro Studiengang nehmen wir ca. 30-35 Studierende auf.
Alle Studiengänge starten jeweils zum Wintersemester eines Jahres, d. h. jeweils zum 01.10..
Aktuell können wir unseren Studierenden leider kein Semesterticket anbieten. Ein Semesterticket könnten wir nur vergeben, wenn wir einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit dem Studierendenwerk abschließen. Aufgrund der Größe der Hochschule können wir dies wirtschaftlich leider nicht leisten. Es wäre dann außerdem nötig, dass jede/-r Studierende der Akkon Hochschule den Semesterbeitrag an das Studierendenwerk zahlt; die Kosten für das Semesterticket würden zusätzlich anfallen. Gerade weil ein Großteil unserer Studierenden nicht aus Berlin oder Umgebung kommt, scheint uns das kaum praktikabel.
Sie können bei der BVG ein Azubi-Ticket bekommen. Dieses ist zwar etwas teurer als das Semesterticket, jedoch günstiger als ein normales Monatsabo der BVG.
Damit ein Studierendenausweis von Dritten anerkannt wird, muss seine Gültigkeit nachgewiesen werden, denn es ist durchaus möglich, dass Sie vor Ablauf der Regelstudienzeit exmatrikuliert wurden/sind.
Für diesen Nachweis haben wir die Form gewählt, dass Sie eine aktuelle, selbst-ausdruckbare Studienbescheinigung mitführen müssen. Andere Unis haben bspw. Aufkleber mit einem aufgedruckten Gültigkeitszeitraum, die im Studierendensekretariat abgeholt werden müssen. Unsere Variante hat an dieser Stelle den Vorteil (den viele Studierende schätzen), dass Sie eben nicht jeweils zu Beginn des Semesters im Studierendensekretariat vorstellig werden müssen, um den Aufkleber abzuholen.
Die Studienbescheinigung, die sie selbst ausdrucken können, hat auf der gleichen Seite eine kleine Variante im "EC-Karten-Format", so dass Sie diese ausschneiden und zu Ihrem Ausweis in Ihren Geldbeutel dazu stecken können.
In einigen Studiengängen bieten wir Wahlpflichtmodule an. Das heißt in diesen Studiengängen wählen Sie aus dem Studienangebot Ihres Studienganges eine entsprechende Anzahl an Wahlpflichtmodulen nach Ihren individuellen Bedürfnissen aus. Wahlpflichtmodule sind Studienleistungen, die Ihnen ermöglichen innerhalb des Studiums individuelle Schwerpunkte zu setzen und sich innerhalb eines bestimmten Themengebiets z. B. vor dem Hintergrund der späteren beruflichen Ausrichtung zu spezialisieren. Um in den Wahlpflichtmodulen eine zielführende Lehre umsetzen zu können, ist eine ausreichende Zahl an Studierenden erforderlich. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Hochschule vor, aus pädagogisch didaktischen Gründen das jeweilige Wahlpflichtmodul nicht anzubieten.
Im Rahmen eines Teilzeitstudiums empfehlen wir eine Berufstätigkeit im Umfang von max. 50%.